AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CALIXUS AG

Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und sonstige Leistungen der Calixus AG (nachfolgend: „CALIXUS“). Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CALIXUS gelten insbesondere für Bestellungen, die über eine der Online-Verkaufsplattformen der HAHN+KOLB Werkzeuge GmbH getätigt werden.
Entgegenstehende, zusätzliche oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CALIXUS abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, CALIXUS hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

Vertragsabschluss
Eine Liefer- bzw. Leistungspflicht von CALIXUS bzw. des Bestellers entsteht mit Abschluss eines Einzelvertrages der durch eine Bestellung im E-Shop, per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail erfolgen kann.
Die Auftragsannahme durch CALIXUS wird mittels einer elektronisch übermittelten Auftragsbestätigung, welche auch die verbindlichen Preise enthält, an den Besteller bestätigt.
Bestellungen, Vertragsänderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Bestellungen gelten als angenommen, wenn durch CALIXUS eine elektronisch übermittelte Auftragsbestätigung an den Besteller erfolgt.
Die in Online-Verkaufsplattformen, Katalogen, Angebotserklärungen, Prospekten, Preislisten, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen enthaltenen Angaben über Masse, Gewichte, Leistungen oder Material erfolgen sorgfältig, jedoch unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Die vertraglich geschuldeten Eigenschaften der Kaufsache richten sich ausschliesslich nach der Produktbeschreibung und den schriftlichen Vereinbarungen.

Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die einzelnen Lieferungen bzw. Leistungen werden in Euro ausgewiesen. Sie beinhalten alle bei Vertragsabschluss geltenden Abgaben exkl. des Kostenanteils für die Transport- und Zollkosten sowie die
Über den Kaufpreis hinausgehende Leistungen sowie zusätzlich vereinbarte Arbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Für Lieferungen in Paketen legt CALIXUS für die Fracht- und Zollabfertigungskosten abgestufte Pauschalen fest, welche vom netto Warenwert abhängig sind. Sie werden dem Besteller, zusammen mit den gelieferten Produkten, in Rechnung gestellt. Bei Lieferungen, die nicht in Paketen erfolgen, werden die Fracht- und Zollabfertigungskosten dem Besteller nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
CALIXUS stellt dem Besteller nach erfolgter Lieferung bzw. Leistungserbringung Rechnung, wobei Teillieferungen und Teilrechnungen zulässig sind.
Auf Wunsch des Bestellers kann die Rechnungsstellung in CHF erfolgen. Bei der Umrechnung durch CALIXUS kommt der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Wechselkurs zur Anwendung.
Sämtliche Rechnungen sind innert 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Bei Verzug ist ab Datum der ersten Mahnung der gesetzliche Verzugszins geschuldet.
Bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren Eigentum von CALIXUS.
Der Besteller kann eigene Ansprüche nur dann mit den Forderungen von CALIXUS verrechnen, wenn diese Ansprüche von CALIXUS schriftlich anerkannt sind oder deren Bestand rechtskräftig festgestellt wurde.

Lieferung
Die Lieferungen erfolgen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemässer Selbstbelieferung ab Lager.
Alle Lieferzeitangaben sind Richtwerte. Sie setzen die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
CALIXUS ist berechtigt, insbesondere bei grösseren Aufträgen, Teillieferungen in einem zumutbaren Umfang vorzunehmen.
Befindet sich der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so ist CALIXUS berechtigt, nach Ablauf einer schriftlich angesetzten Nachfrist von mindestens 30 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Produkte zurückzunehmen. Unter Vorbehalt weiterer Ansprüche trägt der Besteller in diesem Fall alle der CALIXUS aus der Rücknahme anfallenden Kosten.
Befindet sich CALIXUS aus nachweislich durch sie allein zu verantwortende Gründe mit der Lieferung in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, frühestens 90 Tage nach dem vereinbarten Liefertermin, vom Vertrag zurückzutreten.
Können die Lieferfristen aufgrund höherer Gewalt und anderer von CALIXUS nicht zu vertretenden Störungen, z.B. Krieg, terroristische Anschläge, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Transport- und Betriebs-störungen, auch solche, die den Unterlieferanten betreffen, nicht eingehalten werden, verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch für Arbeitskampfmassnahmen, die CALIXUS oder den Unterlieferanten betreffen.
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware bei Lieferung auf äusserlich erkennbare Schäden zu untersuchen sowie etwaige Schäden gegenüber dem Transportunternehmen, welches die Lieferung durchführt, anzuzeigen und sich eine entsprechende schriftliche Bestätigung ausstellen zu lassen. Kommt der Besteller dieser Pflicht nicht nach, ist er gegenüber CALIXUS zum Ersatz der daraus resultierenden Schäden verpflichtet.
CALIXUS ist nicht verpflichtet, vom Besteller verursachte Fehllieferungen zurückzunehmen. Nimmt CALIXUS solche Ware im Einzelfall gleichwohl zurück, erfolgt dies aus Kulanz. Der Besteller trägt in diesem Fall alle der CALIXUS aus der Rücknahme anfallenden Kosten.

Gefahrübergang und Annahmeverzug
Nutzen und Gefahr gehen bei Übergabe der Lieferung auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder CALIXUS im Anschluss daran die Inbetriebnahme vorzunehmen oder andere Leistungen zu erbringen hat.
Versandweg und -mittel sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, der Wahl von CALIXUS überlassen.
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller entgegen zu nehmen.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so kann CALIXUS den Ersatz des entstandenen Verzugsschadens verlangen.

Gewährleistungsdauer und -umfang
Für Produkte die CALIXUS als Händler vertreibt, gelten die jeweiligen Garantiebedingungen und -leistungen der Hersteller.
Die Gewährleistung erlischt, wenn die Produkte weiterverarbeitet, mechanisch oder softwareseitig angepasst oder auf andere Weise verändert wurden.
Nicht unter die Gewährleistung fallen Abnützungen, Verschleiss- und Alterserscheinungen, insbesondere wenn diese durch nicht bestimmungsgemässe Verwendung oder unsachgemässe Behandlung der Produkte verursacht oder begünstigt wurde.
Ein Gewährleistungsanspruch ist innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung schriftlich zu melden. Verdeckte Fehler, die trotz umgehender sachgemässer Überprüfung erst im Verlauf der Gewährleistungsfrist bemerkt werden, sind CALIXUS sofort nach deren Feststellung mitzuteilen.
CALIXUS haftet für direkte Schäden, welche dem Besteller im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Leistungserfüllung entstanden sind, sofern er CALIXUS grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht nachweist. Jede weitere Haftung, insbesondere Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Maschinenstörungen, Verluste von Aufträgen, Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Ansprüche Dritter, entgangener Gewinn sowie andere Folgeschäden und indirekte Schäden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die Software einschliesslich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Alle Rechte an der Software und an den Dokumentationen verbleiben bei CALIXUS bzw. dem Software-Produzenten.
CALIXUS haftet nicht für Schäden, die auf Computerviren, SPAM, Spyware, Malware etc. sowie andere elektronisch verursachte Störungen und Fehlmanipulationen zurückzuführen sind.

Rechtliches
Falls nichts anderes vereinbart wurde, gelten die vom Besteller unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Einzelverträge nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, gelten die übrigen Teile und Bestimmungen weiter. Die zufolge der nichtigen oder rechtsunwirksamen Teile entstehenden Lücken im Vertrag sind so zu füllen, dass der wirtschaftliche Zweck der rechtsunwirksamen Teile möglichst erhalten bleibt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Einzelverträge unterstehen schweizerischem Recht. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Einzelvertrag ist ausschliesslich das zuständige Gericht am Sitz von CALIXUS zuständig.